Unsere Leistungen nach der Gewerbeordnung die Sie gerne nutzen können
Reinigungstätigkeiten in privaten Wohnhäusern (z.B. Stiegenhäuser, Gänge, Keller, Waschküchen, Trockenräumen, Lifte, …), soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt (keine Grundreinigung!)
Reinigung von Fenster in privaten Wohnhäusern vom Boden aus oder mit Steighilfen, soweit keine Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes erforderlich sind.
Reinigung von Wohnungen (inkl. Kellerabteilen) nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reinigern und Geräten
organisatorische Tätigkeiten wie z.B. Waschmaschinenbetreuung für die Wohngemeinschaft